
Verkauf von Kunstwerken einer Privatstiftung über Galerien deren Vorstandsmitglieder
Die Frage der Genehmigung eines Geschäfts nach dem Privatstiftungsgesetz hängt immer vom Einzelfall ab und stellt daher keine erhebliche Rechtsfrage dar. Genehmigungspflichtige Geschäfte sind stets in ihrer Gesamtauswirkung und vor dem Hintergrund des Stiftungszwecks zu beurteilen.