Thema: Schadenersatz

Geh- und Fahrrechte – Umfang nach vorhersehbarer Nutzung zu beurteilen

Geh- und Fahrrechte – Umfang nach vorhersehbarer Nutzung zu beurteilen

Besteht ein Geh- und Fahrrecht über ein fremdes Grundstück zur Erreichung eines Stadels und Wohnhauses auf einem benachbarten Grundstück, so kann nach Kauf dieses Grundstückes und Bau von Wohneinheiten auch die vorhersehbare spätere Nutzung des herrschenden Grundstückes für den Servitutsumfang maßgeblich sein und deshalb unter Umständen keine unzulässige Ausweitung des Servitutes vorliegen.

Abzug „neu für alt“

Abzug „neu für alt“

Es kann im Gewährleistungsrecht kein Abzug "neu für alt" geltend gemacht werden, wenn die Gewährleistungsfrist gegenüber der Drittfirma aufgrund der Ersatzleistung von Neuem beginnt und/oder die Erfüllung des vertraglich Geschuldeten gegenüber dem Endkunden mit keinem (bezifferbaren) Vorteil behauptet und bewiesen wurde. Im Schadenersatzrecht ist dieser wegen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise hingegen vorzunehmen.

Schadenersatz bei fehlenden Anschlagpunkten am Dach

Schadenersatz bei fehlenden Anschlagpunkten am Dach

Sicherheitsausstattungen am Dach müssen auch Nicht-Professionisten zum Schutz dienen. Das Wesen des Rechtswidrigkeitszusammenhangs liegt darin, dass aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens nur für jene verursachten Schäden zu haften ist, welche die übertretene Verhaltensnorm nach ihrem Schutzzweck gerade verhindern sollte. Bei Vertragsverletzungen ergibt sich dieser aus den Interessen, die der Vertrag schützen sollte.

Enteignungsentschädigung: Rechtsstreit um Wertermittlung für Wiener Nordrand Schnellstraße

Enteignungsentschädigung: Rechtsstreit um Wertermittlung für Wiener Nordrand Schnellstraße

Das Urteil bezieht sich auf einen außerordentlichen Revisionsrekurs im Zusammenhang mit einer Enteignung von Grundstücken für den Bau einer Schnellstraße. In dem Rekurs wird die Festsetzung der Enteignungsentschädigung und die Bewertung der betroffenen Liegenschaften thematisiert. Trotz unterschiedlicher Ansichten zur Wertermittlung der enteigneten Grundstücke bestätigt das Gericht die Geltung des Enteignungszeitpunkts für die Wertermittlung und betont den Verkehrswert als maßgeblichen Faktor. Das Gericht wies den Revisionsrekurs aufgrund fehlender bedeutender Rechtsfragen zurück,...