BauKG: Schriftformgebot auch bei Pflichtenübertragung auf Projektleiter
Analoge Anwendung des § 3 Abs. 6 BauKG auf die Pflichtenübertragung nach § 9 Abs. 1 BauKG: Auch die Übertragung der Bauherrenpflicht an den Projektleiter einer Baustelle ist an das Schriftformgebot, wie es für die Bestellung eines Baustellen- und Planungskoordinators gilt, gebunden. Eine mündliche Übertragung reicht demnach nicht mehr aus.