Einheitlicher Versicherungsfall bei Verkehrsunfällen mit mehreren Geschädigten
Der Oberste Gerichtshof hatte zu klären, ob bei einem Verkehrsunfall mit mehreren verletzten Personen jeweils eigenständige Versicherungsfälle vorliegen oder ob das Schadenereignis einen einheitlichen Versicherungsfall im Sinn der Rechtsschutzversicherung begründet, sodass die Versicherungssumme nur einmal zur Verfügung steht.