Rechtsschutzversicherung bei gemischten Schadenersatzansprüchen – Teildeckung bei Zusammentreffen gedeckter und ausgeschlossener Risiken
Der Oberste Gerichtshof befasst sich in dieser Entscheidung mit der Abgrenzung des versicherten Privatbereichs in der Rechtsschutzversicherung und mit der Frage, wie vorzugehen ist, wenn eine beabsichtigte Rechtsverfolgung sowohl gedeckte als auch nicht gedeckte Anspruchsgrundlagen umfasst. Zentrale Bedeutung kommt dabei der Kostenverteilung bei gemischten Risiken sowie der Reichweite von Risikoausschlüssen zu.