Sicherungszweck bei Deckungs- und Haftrücklass
Grundsätzlich ist nur der Text der Garantieerklärung für die Interpretation maßgeblich. Für eine Abweichung vom eindeutigen Wortsinn der Garantieerklärung bedarf es massiver Anhaltspunkte.
Grundsätzlich ist nur der Text der Garantieerklärung für die Interpretation maßgeblich. Für eine Abweichung vom eindeutigen Wortsinn der Garantieerklärung bedarf es massiver Anhaltspunkte.
Der Werkunternehmer weiß unter Umständen nicht, ob bzw zu welchem Zeitpunkt der Begünstigte die Garantie in Anspruch nimmt. Der Garantieauftraggeber wird jedoch in der Regel im Zeitpunkt der Auszahlung des Garantiebetrags in Kenntnis sein oder kann diesen Zeitpunkt beim Garanten, mit dem er vertraglich verbunden ist, erfragen.