Neuwertversicherung und Eigenleistungen bei Leitungswasserschäden
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, in welchem Umfang der Versicherungsnehmer bei einer Gebäudeversicherung zum Neuwert Anspruch auf Ersatz von Wiederherstellungskosten hat, wenn er den Schaden überwiegend durch umfangreiche Eigenleistungen saniert, und ob der Versicherer in einem solchen Fall die Entschädigung auf geringere „angemessene“ Kosten beschränken darf.