Thema: Bauträgervertrag

Bei Auszahlungsverweigerung des Treuhänders liegt kein Hinderungsgrund gem § 12 Abs 6 BTVG vor

Bei Auszahlungsverweigerung des Treuhänders liegt kein Hinderungsgrund gem § 12 Abs 6 BTVG vor

Im Fall einer längerfristigen Verhinderung eines Treuhänders hat das Gericht nach § 12 Abs 6 BTVG auf Antrag des Bauträgers oder eines Erwerbers im Verfahren außer Streitsachen einen anderen Treuhänder zu bestellen, sofern weder im Bauträgervertrag für diesen Fall Vorsorge getroffen worden ist noch sich die Beteiligten in angemessener Frist einigen. Eine bloße Auszahlungsverweigerung des Treuhänders begründet jedoch keinen Hinderungsgrund gem § 12 Abs 6 BTVG.

Abgrenzung Bauträgervertrag und Werkvertrag auch für die Verjährungsfrist maßgeblich

Abgrenzung Bauträgervertrag und Werkvertrag auch für die Verjährungsfrist maßgeblich

Auf die Kaufpreisforderung eines Bauträgers kommt die allgemeine dreißigjährige Verjährungsfrist des § 1478 ABGB zur Anwendung, weil eine Kaufpreisforderung dann nicht in drei Jahren verjährt, wenn der Vertragsgegenstand der Erwerb einer unbeweglichen Sache ist (RS0034175). Werklohnforderungen hingegen verjähren gemäß § 1486 Z 1 ABGB bereits nach drei Jahren.

Unzulässige Preisanpassung im Bauträgervertrag

Unzulässige Preisanpassung im Bauträgervertrag

Eine Preisanpassungsklausel in einem Bauträgervertrag, wonach eine Preiserhöhung möglich sein soll, wenn nach den Wohnbauförderungsbestimmungen die letztlich behördlich genehmigten Gesamtbaukosten, die endgültige Nutzwertberechnung oder die für die Wohnbauförderungsendabrechnung geprüften förderbaren Nutzflächen von den anfänglich zugesagten bzw kalkulierten Werten abweichen, ist unzulässig.