Vorvertragliche Anzeigeobliegenheit bei Abschluss einer Yachtversicherung
Die Entscheidung befasst sich mit Umfang und Reichweite der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers nach § 16 VersVG bei Abschluss einer Kasko- und Haftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann gravierende technische Mängel auch ohne ausdrückliche Nachfrage des Versicherers anzuzeigen sind und welche Folgen eine grob fahrlässige Verletzung dieser Obliegenheit hat.