Die deutsche GesBR als Unternehmer
In Deutschland wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, unter deren Gesellschaftern sich zumindest eine juristische Person befindet, per se als Unternehmer betrachtet.
In Deutschland wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, unter deren Gesellschaftern sich zumindest eine juristische Person befindet, per se als Unternehmer betrachtet.
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, welcher einen Anteil von 49% hält, kann Unternehmer sein.
Die Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft eines Gesellschafters ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen.