Sturmschadenversicherung in der Landwirtschaft: Risikoausschluss für bewegliche Sachen in offenen Gebäuden und Umfang des Neuwertersatzes
Die Entscheidung befasst sich mit zentralen Auslegungsfragen der Sturmschadenversicherung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Im Mittelpunkt stehen der Risikoausschluss für bewegliche Sachen in offenen Gebäuden sowie der Umfang des Neuwertersatzes bei beschädigten, aber nicht vollständig zerstörten Gebäuden.