Frustrierte Reparaturkosten als reiner Vermögensschaden – Keine Deckung in der Haftpflichtversicherung
Der Oberste Gerichtshof befasst sich in dieser Entscheidung mit der Abgrenzung zwischen gedecktem Sachschaden und nicht versichertem reinem Vermögensschaden in der Haftpflichtversicherung und klärt, ob frustrierte Reparaturkosten infolge einer fehlerhaften Diagnose als Sachschaden zu qualifizieren sind.