Produktschutzversicherung und Ethylenoxid im Lebensmittelbereich – Beweislast für Versicherungsfall und Risikoausschluss
Der Oberste Gerichtshof befasst sich in dieser Entscheidung mit zentralen Abgrenzungsfragen in der Produktschutzversicherung bei gesundheitsgefährdenden Lebensmittelverunreinigungen. Im Fokus stehen die Voraussetzungen des Versicherungsfalls „Produktmangel“, die Beweislastverteilung sowie die Auslegung eines Risikoausschlusses für krebserregende Substanzen.