Nahtloser Rechtsschutz beim Wohnungswechsel
Der Oberste Gerichtshof hatte zu klären, ob und ab welchem Zeitpunkt Rechtsschutzdeckung für Streitigkeiten aus einem neuen Mietverhältnis besteht, wenn sich das Ende des alten und der Beginn des neuen Mietvertrags überschneiden. Im Zentrum stand die Auslegung von Art 24.6.2. ARB 2007 und die Frage einer allfälligen Deckungslücke beim Wohnungswechsel.