Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte – Versicherungsschutz nur für medizinisch indizierte Eingriffe
Der Oberste Gerichtshof befasst sich in dieser Entscheidung mit dem Umfang des Versicherungsschutzes in der ärztlichen Berufshaftpflichtversicherung und klärt, ob eine Beschränkung auf medizinisch indizierte Eingriffe zulässig ist und wie diese aus Sicht eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers zu verstehen ist.