Kostenbeteiligung an der Erhaltung einer Dienstbarkeit und Rechtsschutzdeckung
Der Oberste Gerichtshof hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Streitigkeit über die Tragung von Erhaltungs- und Sanierungskosten einer Dienstbarkeit vom Rechtsschutz für Grundstückseigentum oder vom allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz erfasst ist. Im Mittelpunkt stand dabei die Abgrenzung zwischen dinglichen Rechten und bloß schuldrechtlichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit einer Servitut.