§ 12 Abs 3 VersVG vor dem Verfassungsgerichtshof
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der in § 12 Abs 3 VersVG normierten einjährigen Präklusivfrist für die gerichtliche Geltendmachung von Leistungsansprüchen gegen den Versicherer. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob diese Sonderregelung eine sachlich nicht gerechtfertigte Privilegierung des Versicherers darstellt und damit gegen den Gleichheitssatz verstößt.