Regress des Gebäudeversicherers bei Verursachung eines Brandes im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen eines Regressanspruchs des Gebäudeversicherers gegen einen mitversicherten Wohnungseigentümer, der einen Brandschaden im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit verursacht hat. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine grob schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls im Sinn des § 61 VersVG vorliegt, wenn der Versicherte den Schaden im Rauschzustand setzt.