Barkaution als bewegliche Sache – Vertrags-Rechtsschutz für Rückforderungsansprüche der Drittpfandbestellerin
Der Oberste Gerichtshof befasst sich in dieser Entscheidung mit der Reichweite des Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutzes und klärt, ob die Rückforderung einer „liegengelassenen“ Barkaution als Anspruch aus einem schuldrechtlichen Vertrag über bewegliche Sachen zu qualifizieren ist. Zugleich präzisiert er die Maßstäbe für die Deckungsprüfung bei Drittpfandbestellungen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen.