Beschädigung von Erntegut bei Erntearbeiten – Risikoausschluss für beförderte Sachen in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Der Oberste Gerichtshof befasst sich in dieser Entscheidung mit der Abgrenzung des versicherten Risikos in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bei landwirtschaftlichen Erntearbeiten und klärt, unter welchen Voraussetzungen Schäden am Erntegut als Schäden an „beförderten Sachen“ vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.