Angemessenheit anwaltlicher Kosten und Erfolgszuschlag im Verwaltungsstrafverfahren
Der Oberste Gerichtshof hatte zu klären, in welchem Umfang der Rechtsschutzversicherer anwaltliche Vertretungskosten in einem langjährigen Verwaltungsstrafverfahren zu ersetzen hat. Im Mittelpunkt standen die Abgrenzung notwendiger und angemessener Kosten, die Anwendung von Abschlägen nach den Autonomen Honorarkriterien sowie die Frage, ob ein Erfolgszuschlag auch für Rechtsmittel an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts zusteht.