Keine Erfolgsaussicht bei Amtshaftung gegen den Obersten Gerichtshof
Der Oberste Gerichtshof hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Rechtsschutzversicherer die Deckung für ein beabsichtigtes Amtshaftungsverfahren zu Recht wegen fehlender Erfolgsaussichten verweigern durfte. Im Mittelpunkt stand dabei die klare Abgrenzung zwischen überprüfbarem Fehlverhalten staatlicher Organe und dem gesetzlich angeordneten Haftungsausschluss für Erkenntnisse der Höchstgerichte.