Alkoholisierung und Risikoausschluss in der Unfallversicherung – Tanz auf dem Stehtisch als gefahrerhöhende Beeinträchtigung
Der Oberste Gerichtshof bestätigt in dieser Entscheidung die gefestigte Rechtsprechung zum Risikoausschluss bei alkoholbedingter Beeinträchtigung in der Unfallversicherung und präzisiert, unter welchen Voraussetzungen eine wesentliche Beeinträchtigung der psychischen Leistungsfähigkeit als (Mit-)Ursache eines Unfalls anzunehmen ist.