Aktuelle Beiträge aus allen Kategorien

Über das Feststellungsinteresse im Privatstiftungs-, GmbH- und FlexCo-Recht

Über das Feststellungsinteresse im Privatstiftungs-, GmbH- und FlexCo-Recht

Zweck der Feststellungsklage ist es, ein strittiges Rechtsverhältnis zu bereinigen. Dies geschieht nicht, wenn nicht alle am Rechtsverhältnis Beteiligten geklagt werden, denn ihnen gegenüber entfaltet ein Feststellungsurteil keine Bindungswirkung. Wird also auf Feststellung der Nichtigkeit der Änderung einer Stiftungserklärung geklagt, so ist jedenfalls auch die Privatstiftung selbst zu klagen.

Beschädigung von Erntegut bei Erntearbeiten – Risikoausschluss für beförderte Sachen in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Beschädigung von Erntegut bei Erntearbeiten – Risikoausschluss für beförderte Sachen in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Der Oberste Gerichtshof befasst sich in dieser Entscheidung mit der Abgrenzung des versicherten Risikos in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bei landwirtschaftlichen Erntearbeiten und klärt, unter welchen Voraussetzungen Schäden am Erntegut als Schäden an „beförderten Sachen“ vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

§ 12 Abs 3 VersVG vor dem Verfassungsgerichtshof

§ 12 Abs 3 VersVG vor dem Verfassungsgerichtshof

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der in § 12 Abs 3 VersVG normierten einjährigen Präklusivfrist für die gerichtliche Geltendmachung von Leistungsansprüchen gegen den Versicherer. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob diese Sonderregelung eine sachlich nicht gerechtfertigte Privilegierung des Versicherers darstellt und damit gegen den Gleichheitssatz verstößt.

Unterversicherung und Aufklärungspflichten bei Abschluss einer Feuerversicherung mit Versicherungsmakler

Unterversicherung und Aufklärungspflichten bei Abschluss einer Feuerversicherung mit Versicherungsmakler

Die Entscheidung behandelt die Reichweite vorvertraglicher Aufklärungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten des Versicherers bei Vereinbarung der Versicherungssumme, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Versicherungsmakler vertreten ist. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Versicherer für eine Unterversicherung haftet.

Regress des Gebäudeversicherers bei Verursachung eines Brandes im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit

Regress des Gebäudeversicherers bei Verursachung eines Brandes im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit

Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen eines Regressanspruchs des Gebäudeversicherers gegen einen mitversicherten Wohnungseigentümer, der einen Brandschaden im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit verursacht hat. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine grob schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls im Sinn des § 61 VersVG vorliegt, wenn der Versicherte den Schaden im Rauschzustand setzt.